Unsere Patientinnen und Patienten sind uns wichtig. Damit Sie sich von Anfang an bei uns wohl fühlen und wissen, was Sie erwartet, haben wir alle notwendigen Informationen für Sie transparent zusammengefasst.
Warum kann mir eine Untersuchung bei der Immunologischen Tagesklinik helfen?
Bei einer mangelnden Immunabwehr kann sich Ihr Körper nicht ausreichend gegen die täglichen Angriffe von Viren, Bakterien und anderen Krankheitserregern wehren. Dies hat häufige, schwere und ungewöhnliche Infektionen zur Folge. Die Immunologische Tagesklinik ist auf die Erkennung, Diagnose und Therapie solcher Immunschwächen spezialisiert. Machen Sie den kurzen Selbsttest und prüfen Sie, ob auch bei Ihnen eines der Anzeichen eines angeborenen Immundefektes vorliegt.
Wie erhalte ich einen Termin zur Untersuchung?
Um Ihren Gesundheitszustand oder den Ihres Kindes beurteilen zu können, wird eine Blutabnahme benötigt. Dabei kann entweder der behandelnde Arzt selbst eine geringe Blutprobe entnehmen und zur Untersuchung in die ITK einschicken oder er schreibt Ihnen eine Labor- bzw. Facharztüberweisung. In letzterem Fall ersuchen wir Sie, mit uns telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Die Terminvergabe erfolgt kurzfristig und erspart Ihnen längere Wartezeiten.
Unsere aktuellen Covid-19 Maßnahmen:
Helfen Sie mit das Coronavirus (SARS-CoV-2) einzudämmen und unterstützen Sie uns durch Einhaltung der untenstehenden Maßnahmen. Vielen Dank!
- wenn bei Ihnen Krankheitszeichen wie Husten, Schnupfen, Halskratzen oder Fieber auftreten sollten und Sie befürchten, sich mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) angesteckt zu haben rufen Sie uns bitte vor Ihren Termin an.
- PatientInnen und Begleitpersonen und MitarbeiterInnen müssen eine Maske FFP2 tragen.
- Für PatientInnen gilt ab einem Alter von 12 Jahren: getestet, geimpft oder genesen.
- Getestet: Ein negatives PCR-Testergebnis nicht älter als 48 h (von zugelassener Stelle ausgestellt).
- Geimpft: Ein gültiges Impfzertifikat über eine zugelassene COVID-19-Impfung.
- Genesen: Genesungszertifikat gemäß §4d Epidemiegesetz 1950 einer nachweislichen Erkrankung an COVID-19 in den letzten 180 Tagen oder Absonderungsbescheid im Falle einer nachweislichen Erkrankung an COVID-19 in den letzten 180 Tagen oder Nachweis über neutralisierende Antikörper durch ein zertifiziertes Labor, der nicht älter als 90 Tage sein darf.
Ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahre und Notfälle. Bei individueller Situation kontaktieren sie uns bitte gerne.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Welche Unterlagen nehme ich zur Untersuchung mit?
Bitte nehmen Sie zu dieser Untersuchung alle eventuell vorhandenen medizinischen Vorbefunde mit. Wird Ihr Kind untersucht, benötigen wir unbedingt den Impfpass.
Denken Sie auch daran, Ihre E-Card mitzunehmen.
Wie läuft die Untersuchung ab?
Die Untersuchung beginnt mit einem Eingangsgespräch mit einem unserer Ärzte. Wir werden uns bemühen, auf alle Ihre Fragen einzugehen und möchten gleichzeitig möglichst viele Informationen über Ihren Gesundheitszustand erfahren. Abschließend erfolgt die Blutabnahme. Sie müssen für die Blutabnahme nicht nüchtern sein; wir ersuchen Sie jedoch 12 Stunden vor Ihrem Termin auf allzu fette Speisen und größere Mengen Alkohol zu verzichten.
Selbstverständlich verwenden wir ein geschlossenes Blutabnahmesystem mit Einmalgeräten und -nadeln. Damit ist die Untersuchung abgeschlossen und Sie können Ihren gewohnten Tagesablauf wieder aufnehmen, während wir unverzüglich mit den klinisch-immunologischen Untersuchungen beginnen.
Wann erfahre ich die Ergebnisse der Untersuchung?
Der Befund wird Ihnen und Ihrem Arzt per Post zugeschickt. Da die Untersuchungen unterschiedlich aufwendig sind, müssen Sie etwa drei bis vier Wochen, in Ausnahmefällen bis zu sechs Wochen, auf die Ergebnisse warten. Gemeinsam mit Ihrem Arzt empfehlen wir dann eine entsprechende Behandlung und Weiterbetreuung, falls nötig. Wenn Sie es wünschen, steht Ihnen ein Arzt für eine Beratung und detaillierte Auskunft zur Verfügung.
Habe ich Kosten zu tragen?
Die Verrechnung erfolgt derzeit nach dem Wahlarzt-System. Reichen Sie daher unsere Honorarnote nach Zahlung mit allen dazu gehörigen Anhängen sowie Ihrer Zahlungsbestätigung bei Ihrer Krankenkasse ein.